[Barrierefreiheit]

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für die Erstellung dieses Internetauftritts sind das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 herangezogen worden. Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549.

Die Grundfunktionen (Aufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Team Webentwicklung der Abteilung bremen.online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 evaluiert.

Eine erneute Evaluierung erfolgt im laufenden Betrieb.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Diese Erklärung wurde im August 2020 erstellt und zuletzt am 15. September 2022 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau Ihnen diese Barriere aufgefallen ist, an barrierefreiheit@bo-bremen.de. Die Übersendung von Screenshots und der kompletten URL ist hierbei immer hilfreich.

Die Webentwicklung der Abteilung bremen.online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH arbeitet an der barrierefreien Zugänglichkeit. Speziell fortgebildete Mitarbeitende sind für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig.

 

Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

 

Tool zur Verbesserung der Barrierefreiheit

In diesem Angebot wird neben dem generellen Fokus auf Barrierefreiheit zusätzlich das „Sogo Accessibility Tool“ genutzt. Es ist über den Rollstuhl-Button am rechten Bildschirmrand erreichbar und ermöglicht es komfortabel Textgrößen zu ändern, Kontraste zu maximieren und störende Bewegungen auszuschalten.

Folgende Inhalte und Bedienelemente dieses Angebotes sind derzeit nicht barrierefrei

Wir bemühen uns, dieses Angebot bestmöglich barrierefrei zu gestalten. Trotzdem kann es bspw. durch Updates zugrunde liegender Software dazu kommen, dass Inhalte nicht barrierefrei nutzbar sind. Dies betrifft das Wordpress-Basissystem ebenso wie Themes und Plug-ins, da die Programmierung dieser Komponenten extern erfolgt.

In seltenen Fällen können wir mit bestehenden Technologien noch keine vollständige Barrierefreiheit herstellen oder sind aufgrund der Tatsache, dass uns solche Inhalte von Dritten zur Verfügung gestellt werden, aus technischen oder urheberrechtlichen Gründen nicht in der Lage, diese Inhalte barrierefrei darzustellen. Wir bemühen uns hier aber grundsätzlich um den Einsatz zumindest barrierearmer Technologie.

Aktuell sind folgende Probleme bekannt:

  • Die Auszeichnung externer Verlinkungen ist nicht konsequent. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.
  • Die Auszeichnung der Verlinkungen im Bereich "News" ist unzureichend. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.
  • Fremdsprachige Worte und Akronyme sind nicht ausgezeichnet
  • Die Webseite lässt sich mit Screenreadern nicht korrekt vorlesen - getestet mit NonVisual Desktop Access (NVDA)